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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nr. 1 – Verwender, Geltungsbereich

Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist 2CONCEPTS - Inh. Steffen Fromhold, Schorfteichstraße 43, 49584 Fürstenau (nachstehend auch: „2CONCEPTS“ oder „Verwender“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen 2CONCEPTS und mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entsprechende Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung von 2CONCEPTS schriftlich per Briefpost oder elektronisch per E-Mail. § 305b BGB bleibt unberührt.

Nr. 2 – Gegenstand von Vertragsverhältnissen

2CONCEPTS bietet gegenüber Kunden insbesondere die folgenden Dienstleistungen an, die für die Zwecke der Begründung und Durchführung eines Vertragsverhältnisses durch ein jeweiliges Angebot spezifiziert werden:

(1) Erstellung von Webseiten:
Mit der Erstellung von Webseiten ist grundsätzlich die Neuerstellung, Erweiterung oder Optimierungen von Webseiten im World Wide Web gemeint. Der konkrete Leistungsumfang der seitens des Verwenders im Einzelfall vorzunehmenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung.

(2) Suchmaschinenoptimierung (SEO):
Unter Suchmaschinenoptimierung ist die grundsätzliche Verbesserung der Auffindbarkeit von Internetseiten des Kunden in Internetsuchmaschinen durch geeignete Optimierungsmaßnahmen auf der Internetseite des Kunden (onpage), als auch durch geeignete Optimierungsmaßnahmen auf Internetseiten Dritter (offpage) zu verstehen. Der konkrete Leistungsumfang der seitens des Verwenders im Einzelfall vorzunehmenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung.
Der Kunde ist für die Umsetzung der vorgeschlagenen Onpage-Optimierungsmaßnahmen selbst verantwortlich.

(3) Suchmaschinenwerbung (SEA):
Unter Suchmaschinenwerbung ist die Konzeption von je nach vereinbartem Leistungsumfang einer oder mehrerer Kampagnen zur Durchführung von Werbung in Internetsuchmaschinen, die Entwicklung entsprechender Listen mit positiven und negativen sog. Keywords, die Erstellung geeigneter Werbeanzeigen, die Beratung im Zusammenhang mit derartigen Werbekampagnen sowie Monitoring und Reporting des Kampagnenerfolges zu verstehen. Die seitens des Kunden beauftragten Leistungsbestandteile sind Gegenstand der jeweiligen Auftragsbeschreibung.

(4) Native Advertising:
Unter Native Advertising ist die Einbettung von hochwertigem Content des Verwenders in redaktionelle Umfelder von Publishern und das Reporting und Monitoring des Kampagnenerfolges zu verstehen. Die seitens des Kunden beauftragten Leistungsbestandteile sind Gegenstand der jeweiligen Auftragsbeschreibung.

(5) Design-Dienstleistungen
Unter Design-Dienstleistungen können alle Design-Anforderungen zusammengefasst werden. Sie umschließen sowohl Digital- als auch Printmedien. Der konkrete Leistungsumfang der seitens des Verwenders im Einzelfall vorzunehmenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung.

(6) Entwicklungs-Dienstleitungen
Unter Entwicklungs-Dienstleistungen können alle Entwicklungs-Anforderungen zusammengefasst werden. Sie umschließen sowohl Webentwicklung und iOS- / Android-Entwicklung. Der konkrete Leistungsumfang der seitens des Verwenders im Einzelfall vorzunehmenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung.

(7) Beratungs-Dienstleitungen
Unter Beratungs-Dienstleistungen können alle Beratungs-Anforderungen zusammengefasst werden. Hierbei kann eine Beratung am Telefon oder als Präsenztermin vor Ort stattfinden. Ziel ist die Entwicklung neuer Maßnahmen in Unternehmen. Der konkrete Leistungsumfang der seitens des Verwenders im Einzelfall vorzunehmenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung.

(8) Support-Dienstleitungen
Unter Support-Dienstleistungen können alle Support-Anforderungen zusammengefasst werden. Support kann per Telefon oder als Präsenztermin vor Ort geschehen. Ebenso ist die Überbringung von Support-Aufgaben an die Standorte der Firma 2CONCEPTS möglich.
Der konkrete Leistungsumfang der seitens des Verwenders im Einzelfall vorzunehmenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung.

(9) Produkte
Die Produkte „GastroOrder“, „CarERP“ und „MonitorLab“ sind Lizenzprodukte von 2CONCEPTS. Diese sind als on-premise Lösungen oder als „Software as a Service“ (SaaS) Lösung verfügbar. Diese Lizenz umfasst eine Mindeslaufzeit von 24 Monaten. Der konkrete Leistungsumfang der seitens des Verwenders im Einzelfall vorzunehmenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung.

Nr. 3 – Zustandekommen von Vertragsverhältnissen

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders zwischen dem Verwender und dem Kunden vereinbart, erfolgt der Abschluss des jeweiligen Vertragsverhältnisses durch Unterzeichnung eines schriftlichen Angebotes oder Vertrages des Verwenders unter Angabe des jeweiligen Gegenstandes der Beauftragung durch den Kunden. Der Verwender wird dem Kunden den Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigen.

Nr. 4 – Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender sämtliche zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnissesnotwendigen Informationen, Zugangsdaten, Dateien und sonstigen Gegenstände bzw. Rechte zur Verfügung zu stellen. Je nach Gegenstand der Beauftragung des Verwenders kann es insbesondere notwendig sein, dass der Verwender Zugriff auf Softwaresysteme, Nutzeraccounts und sog. Tools des Kunden erhält.

(2) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsverpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne nach, so wird der Verwender von seiner Leistungspflicht frei. Der Vergütungsanspruch des Verwenders bleibt hiervon unberührt.

Nr. 5 – Pflichtenkreis des Kunden

(1) Der Kunde ist im eigenen Pflichtenkreis für den Betrieb seiner Internetseite verantwortlich, insbesondere übernimmt der Verwender weder Hosting, noch Administration, noch Entwicklung der Internetseite selbst oder gewisser Funktionalitäten hieran. Ebenso liegt es im Pflichtenkreis des Kunden, seine Internetseite vor Angriffen Dritter (z.B. Hacker, DDoS) zu schützen. Der Verwender wird selbst dafür Sorge tragen, dass ihm etwa überlassene Zugriffsdaten auf die Internetseite oder gewisse Tools vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Eine weitergehende Verantwortung obliegt dem Verwender im Hinblick auf den Betrieb der Internetseite nicht.

Nr. 6 – Vertragslaufzeit, Kündigung, Verzug

(1) Verträge zwischen dem Verwender und dem Kunden werden nach vorheriger gegenseitiger Abstimmung für den im jeweiligen Angebot spezifizierten Zeitraum abgeschlossen. Während dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung – abgesehen von etwa vereinbarten Sonderkündigungsrechten (z.B. nach ausdrücklich vereinbarten Testphasen) – nicht möglich.

(2) Wird ein Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraumes gekündigt, so verlängert es sich automatisch um den jeweils vereinbarten Vertragszeitraum.

(3) Wird zwischen dem Verwender und dem Kunden ein Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es beiderseits jeweils mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(6) Gerät während der Laufzeit eines Vertragsverhältnisses eine Partei mit der ihrerseits geschuldeten Leistung in Verzug, so hat sie die jeweils andere Partei hierauf hinzuweisen. Die Parteien sind berechtigt, im Falle des Verzuges einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 0,5% der jeweils für das Auftragsverhältnis vereinbarten Nettovergütung (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen, es sei denn, die sich im Verzug befindliche Partei weist nach, dass der anderen Partei kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

(7) Im Falle eines Verzugs mit mindestens zwei Zahlungen behält sich 2CONCEPTS das Recht vor, bei Verträgen mit Teilzahlungen oder regelmäßigen monatlichen / vierteljährlichen / halbjährlichen Zahlungen den ausstehenden Gesamtbetrag unverzüglich und in einer Einmalzahlung für die vereinbarte Vertragslaufzeit zu fordern. Falls die Vertragslaufzeit nicht eindeutig anders definiert ist, beträgt Sie ein (1) Jahr.

(8) Für den Fall, dass die Zahlung für "Software as a Service"- (beispielweise KMS, Microsoft 365 oder Hornetsecurity) oder Hosting-Produkte mindestens zwei Monate in Verzug gerät, behält sich 2CONCEPTS das Recht vor, das betreffende "Software as a Service"- oder Hosting-Produkt mit einer angemessenen Vorankündigung abzustellen und zu deaktivieren. Die Zahlungsforderung und weitere aus dem Vertrag offene Zahlungen bleiben bestehen.

(9) Für Dienstleistungsaufwand außerhalb der Geschäftszeiten von 2CONCEPTS (Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr) werden folgende Zuschlagssätze berechnet:

Tag Uhrzeit Aufschlag
Montag - Freitag 17:00 bis 22:00 Uhr + 25%
Montag - Freitag 22:00 bis 06:00 Uhr + 100%
Montag - Freitag 06:00 bis 08:00 Uhr + 25%
Samstag 00:00 bis 06:00 Uhr + 100%
Samstag 06:00 bis 22:00 Uhr + 50%
Samstag 22:00 bis 00:00 Uhr + 100%
Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr + 100%
Feiertag (Niedersachsen) 00:00 bis 24:00 Uhr + 150%

 

Nr. 7 – Termine und Lieferfristen

Fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von 2CONCEPTS schriftlich oder per Mail bestätigt wurden. Die Bestätigung erfolgt unter der Bedingung, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß Nr. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachkommt. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, müssen die Fristen neu vereinbart werden.

Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfangs, verlieren die bisherigen Fristen ihre Gültigkeit. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall unverzüglich neue Fristen und Liefertermine.

Kann 2CONCEPTS eine Frist nicht einhalten aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, verlängert sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung um einen angemessenen Zeitraum. In diesem Fall hat 2CONCEPTS den Auftraggeber unverzüglich über den neuen möglichen Fertigstellungstermin zu informieren.

Nr. 8 – Urheber- und Nutzungsrechte / Vertragsstrafe

(1) Von 2CONCEPTS erstellte Entwürfe, Konzepte und alle sonstigen Werke (Internetseiten und deren Bestandteile, Grafiken, Präsentationen usw.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei einem Verstoß hiergegen, hat der Auftraggeber 2CONCEPTS eine Vertragsstrafe von 25% der vereinbarten Vergütung je einzelnem Verstoß zu zahlen.

(2) Das Urheberrecht für veröffentlichte, von 2CONCEPTS erstellte Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten und deren Bestandteile, Grafiken, Präsentationen usw.) bleibt allein bei 2CONCEPTS. Sie überträgt dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte, jedoch keinerlei Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

(3) Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten und deren Bestandteile, Grafiken, Präsentationen usw.).

(4) Auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, bleibt 2CONCEPTS in jedem Fall berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten und deren Bestandteile, Grafiken, Präsentationen usw.) im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen 2CONCEPTS und dem Auftraggeber.

(5) 2CONCEPTS hat das Recht, auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, 2CONCEPTS eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR je Verletzungshandlung der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von 2CONCEPTS, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

(6) Die von 2CONCEPTS zur Abstimmung erstellten Ideen, Konzepte und Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung der Zwischenergebnisse verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage des Auftraggebers, die zur Verfügungstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für eigene Präsentationen. Werden die Ideen, Konzepte und Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber eingesetzt, steht 2CONCEPTS eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 EUR je Verletzungshandlung zu. Davon unberührt bleibt das Recht von 2CONCEPTS, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

Nr. 9 – Rechte Dritter

(1) 2CONCEPTS wird für jeden Auftrag bzw. für jedes Projekt individuelle Leistungen erbringen. Einzelne Bestandteile dieser Leistungen (z.B. Grafische Elemente wie Icons, Code-Fragmente von HTML, CSS und JavaScript) werden dabei zwangsläufig für einzelne Auftragsarbeiten immer wieder verwendet, so dass der Auftraggeber daran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechtes – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwirbt.

(2) Sollte 2CONCEPTS im Einzelfall Grafiken oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen entnommen haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens 2CONCEPTS eingesetzte Designbestandteile auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber 2CONCEPTS erhoben werden. Außerdem behält sich 2CONCEPTS das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.

(3) Sofern der Auftraggeber die Verwendung „exklusives“ Material, d.h. solches weder in einem anderen Projekt von 2CONCEPTS verwendet oder in lizenzfreien Sammlungen vorhanden ist, sind die notwendigen Kosten, insb. Lizenzgebühren, der Erstellungs- und Beschaffungsaufwand vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. 2CONCEPTS garantiert trotz sorgfältiger Prüfung nicht, dass das verwendete Material in gleicher oder ähnlicher Form von Dritten verwendet wird bzw. wurde. Der Auftraggeber kann, in Abstimmung mit

2CONCEPTS, das gewünschte exklusive Material selbst zur Verfügung stellen. In diesem Fall garantiert er, dass er alle erforderlichen Rechte an dem zugelieferten Material besitzt.

Nr. 10 – Veröffentlichungen

Zu Werbezwecken darf 2CONCEPTS, ausgewählte Kunden – als Referenzkunden – und Projekte – als Referenzprojekte – auf seinen Internetseiten veröffentlichen, sofern dies der Auftraggeber nicht binnen eines Monats bei Abnahme ausdrücklich schriftlich untersagt.

Nr. 11 – Zahlungsbedingungen

(1) Die dem Verwender geschuldete Vergütung bestimmt sich nach dem jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vertragsverhältnis. Sie ist nach Rechnungsstellung durch den Verwender innerhalb von vierzehn (14) Tagen zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät mit Ablauf der ihm eingeräumten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch den Verwender bedürfte.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Reisekosten des Verwenders, die im Rahmen der Zusammenarbeit anfallen, nach Abrechnung durch den Verwender zu übernehmen.

(3) Im Falle des Verzuges ist der Verwender berechtigt, den pauschalierten Verzugsschaden im Sinne von Ziff. 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen. Ferner ist der Verwender im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, die Erbringung seinerseits geschuldeter Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich seiner Forderungen einzustellen.

(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegen die dem Verwender geschuldete Vergütung nur insoweit zu, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Nr. 12 – Gewährleistung für Mängel

(1) Vertragsverhältnis und dem Kunden zustehende Mängelgewährleistungsrechte bestimmen sich – soweit nicht ausdrücklich zwischen den Parteien die Erbringung eines konkreten Leistungserfolges vereinbart ist – nach dem Recht des Dienstvertrages. Im Übrigen ist die Haftung des Verwenders nach Maßgabe von Ziff. 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

Nr. 13 – Haftung des Verwenders

(1) Der Verwender haftet im Hinblick auf die Erbringung der ihm obliegenden Leistungspflichten grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften, die Haftung des Verwenders ist allerdings dem Grunde nach auf das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Verwender nur, soweit
a. Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit entstehen, oder
b. Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht des Verwenders entstehen, die so wesentlich ist, dass sie die ordnungsmäßige Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht).

(2) Die Haftung des Verwenders für Vermögensschäden des Kunden ist der Höhe nach insgesamt auf den zweifachen Betrag der zwischen Verwender und Kunden für das jeweilige Vertragsverhältnis vereinbarten Vergütung beschränkt.

Nr. 14 – Fremdleistung Dritter

2CONCEPTS ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an Dritte zu übertragen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, 2CONCEPTS im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

Nr. 15 – Datenschutzbestimmungen

(1) Soweit der Verwender im Rahmen der Durchführung von Vertragsverhältnissen personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, erfolgt dies stets im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Der Verwender wird insofern erhaltene personenbezogene Daten zu keiner Zeit in einem Umfang nutzen, die über das für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendige Maß hinausgehen.

(2) Sollte der Verwender im Rahmen der Durchführung eines Vertrages personenbezogene Daten Dritter im Auftrag des Kunden verarbeiten, so werden die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Durchführung von Auftragsdatenverarbeitung schließen.

(3) Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz- Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/

Nr. 16 – Schlussbestimmungen

(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen Verwender und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare zu ersetzen, die nach Treu und Glauben dem wirtschaftlich seitens der Parteien intendierten Zweck am nächsten kommt.

(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis oder dessen Durchführung ist Osnabrück (Landgericht Osnabrück).




Stand: 01.02.2024